Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden

Mitversichert gelten Kosten bis 15.000 EUR (Unterschiede möglich) für schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.