De- und Remontagekosten
Mitversichert gelten bis zu der dafür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko auch De- und Remontagekosten der Photovoltaikanlage, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Photovoltaikanlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden (zum Beispielt: Feuer, Sturm, Hagel etc....) am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss