Einspeisevergütung 2011

  01.01.2010 01.07.2010 01.10.2010 01.01.2011
Gebäude- / Dachanlagen        
größer 1000 kW 29,37 25,55 24,79 21,56
größer 100 kW 35,23 30,65 29,73 25,86
größer 30 kW 37,23 32,39 31,42 27,33
bis 30 kW 39,14 34,05 33,03 28,74
         
Freiflächen-Anlagen:        
Konversionsflächen 28,43 26,15 25,37 22,07
Sonstige Freiflächen 28,43 25,02 24,26 21,11
Ackerflächen 28,43 - - -
         
Eigenverbrauch:        
Gebäude 100 bis 500 kW:
  bis 30 % Eigennutzung
  größer 30 % Eigennutzung

0,00
0,00

14,27
18,65

13,35
17,73

  9,48
13,86
Gebäude größer 30 kW:
  bis 30 % Eigennutzung
  größer 30 % Eigennutzung

0,00
0,00

16,01
20,39

15,04
19,42

10,95
15,33
Gebäude bis 30 kW:
  bis 30 % Eigennutzung
  größer 30 % Eigennutzung

22,76
22,76

17,67
22,05

16,65
21,03

12,36
16,74

Die deutsche Einspeisevergütung ist im sog. Erneuerbare Energien Gesetz geregelt. Grundlegender Gedanke ist es, dem Betreiber der zu fördernden Anlagen über einen bestimmten Zeitraum einen festgeschriebenen Vergütungssatz für die Einspeisung von durch Photovoltaikanlagen erzeugtem Strom zukommen zu lassen.

Dadurch soll ein wirtschaftlicher Betrieb der in der Anschaffung teuren Anlagen ermöglicht werden. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Vergütungssatz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, um Anreize für Kostensenkungen zu schaffen. Die Mindestvergütungen werden jeweils für das Jahr der Inbetriebnahme und die darauf folgenden 20 Kalenderjahre ausbezahlt. Zudem wird bei der Einspeisevergütung nach dem Standort der Anlage (Freilandanlagen bzw. auf Gebäuden/Lärmschutzwänden) unterschieden.