SunSafeTOP | Leistungen
Was ist versichert
Versichert sind alle Teile die zum Funktionieren einer Photovoltaikanlage gehören. z. B.:
- Module und Wechselrichter
- Montagerahmen, Kabel, Befestigungselemente
- Überspannungseinrichtungen, Fernüberwachung, etc. ...
Welche Schäden sind versichert?
Es handelt sich um eine All-Gefahrendeckung, bei der die Photovoltaikanlage grundsätzlich gegen alle denkbaren Gefahren bis auf die ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse versichert sind.
Allgefahrendeckung / All-Risk-deckung - Versichert sind zum Beispiel:
- Diebstahl
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Überspannung, Kurzschluss
- Höhere Gewalt
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Marderbiss oder Tierverbiss
- Erdbeben 25% der VS, max. 50.000,- Euro
- Innere Unruhen 25% der VS, max. 50.000,- Euro
Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden:
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
- durch Krieg, Kernenergie, z.T. Erdbeben
- durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
- Garantieschäden
Nutzungsausfallversicherung
Mitversichert ist der Ertragsausfall infolge eines versicherten Schadens.
Dieser wird in voller Höhe ersetzt.
Kann der Nutzungsausfall nicht nachgewiesen werden, beträgt die Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung:
01.04 bis 31.09 | € 2,00
01.10 bis 31.03 | € 1,00
Die Haftzeit beträgt 12 Monate.
Was erhalten Sie im Schadenfall?
Bei Totalschaden: Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt. Es sei denn, die Wiederbeschaffung bzw. -Herstellung ist nicht möglich oder unterbleibt. In diesen Fällen erhalten Sie Zeitwertersatz.
Bei Teilschaden: Hier werden die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
Folgende Kosten sind zusätzlich bis € 50.000 versichert:
Aufräum- Entsorgungskosten, Dekontaminationskosten, Bewegungs-, Schutz-, Feuerlöschkosten, Erd-, Plaster-, Mauer- und Stemmarbeiten, usw., Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Schadensuchkosten, Luftfracht, Bereitstellung eines Provisoriums
Selbstbeteiligung
von 0,- bis 400,-, je nach Anlagengröße. Die Selbstbeteiligung wird im Onlinerechner angezeigt.
Folgende Kosten sind zusätzlich bis € 50.000 je Position versichert:
- Aufräum- Entsorgungskosten
- Dekontaminationskosten
- Bewegungs-, Schutz-, Feuerlöschkosten
- Erd-, Plaster-, Mauer- und Stemmarbeiten, usw.
- Gerüstgestellung
- Bergungsarbeiten
- Schadensuchkosten
- Luftfracht
- Bereitstellung eines Provisoriums
Zusätzlich sind mitversichert
- Baudeckung - Versicherungsschutz schon vor Inbetriebnahme 8 Wochen beitragsfrei
- De-/ Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden bis 15.000,- Euro
- Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis 15.000,- Euro
- Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile bis 1.000,- Euro
- Sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 10.000,- Euro
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Unterversicherungsverzicht
- Vorsorgeversicherung bei Anlagenerweiterung (50 % der VS; max. 100.000,- Euro)
- Schadensuchkosten bis 10.000,- Euro
- Feuerlöschkosten bis 20.000,- Euro
Erläuterungen zu SunSafeTOP
Baudeckung
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen erfolgt.
Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagertem Material und Sturm / Hagel beschränkt.
Mindestsicherungsanforderung: rundum geschlossenes Gebäude, durch Schloss gesicherte Außentüren, geschlossene Fenster oder Gitter.
De- und Remontagekosten
Mitversichert gelten bis zu 15.000,- Euro auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Dach, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss.
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert gelten bis zu 15.000,- Euro auch schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen
Der Versicherer leistet bis zu 1.000,- Euro Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.
Zusätzlich ist mitversichert der Ertragsausfall infolge innerer Betriebsschäden bis 500,- Euro.
Sofortiger Reparaturbeginn
Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, wenn die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt und der Schaden 10.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigt. Die beschädigten Teile sind aufzubewahren, der Schaden muss durch Fotos dokumentiert werden.
Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.
Zukünftige Leistungsverbesserungen
Werden die dem Spezialkonzept zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen oder Besondere Vereinbarungen während der Laufzeit des Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese Änderungen gleichzeitig auch für alle bestehenden Verträge dieses Konzeptes „SunSafeTop“.