Technischer Fortschritt
Abweichend von den Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) ersetzt der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.