Unbenannte Gefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden.
Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
- Schäden durch Kriegsereignisse,
- Kernenergie sowie
- durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Schadensbeispiele für unbenannte Gefahren:
- Böswillige Beschädigungen
- Rauch / Ruß
- Überschallknall
- Schlammlawinen
- Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten
- Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs (z.B. durch Heben von Terrassenplatten)
- Beschädigung durch Ansteigen / Absinken des Grundwasserspiegels
- Verschmutzung von Fassaden durch Graffiti (Vandalismus)
- Vandalismusschaden, z.B. Verschluss von Schließzylindern der Eingangstüren mit Sekundenkleber
- Sengschäden
- Absturz eines Aufzuges
- Eine Diebesbande bricht in ein Gebäude ein und demoliert die Heizungsanlage
- Erschütterungsschäden am Gebäude z.B. durch Tiefflieger
- Schäden anlässlich der Räumung von Kriegsbomben (sog. "Blindgänger")
- Schäden durch Anprall von Gegenständen (z.B. Strommasten)
- Schäden durch Auslaufen / Verschütten von Flüssigkeiten, etc.